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BVerwG, 17.01.1990 - 2 B 175.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.1989 - 2 A 68/89
- BVerwG, 17.01.1990 - 2 B 175.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 2 B 175.89
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 2 B 175.89
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 08.03.1973 - VI B 2.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 2 B 175.89
Mit solchen, den rechtssystematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision vernachlässigenden Angriffen kann aber die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.73 - ).